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Die Fragestellungen unserer Mandanten erfordern fachübergreifendes Denken. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine Verzahnung der typischen Fachgebiete des Wirtschaftsrechts.
Höchste rechtliche Fachkompetenz dürfen Sie als selbstverständlich voraussetzen. Das allein ist aber nicht ausreichend. Wichtigste Voraussetzung ist vielmehr, das Anliegen des Mandanten zu verstehen, um das gemeinsam definierte Ziel zu erreichen.
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bedarf sorgfältiger Ausgestaltung und planvoller Handhabung. Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat ist potentiell konfliktträchtig und kann die Arbeit eines Unternehmens unterstützen oder aber erheblich erschweren. Wir helfen dabei, ausreichende Handlungsspielräume für unsere Mandanten zu schaffen und zu erhalten.
Unsere Mandanten verlassen sich insbesondere in folgenden Bereichen auf unsere Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht:
- Erstellung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Verhandlungen mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne
- Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Verhandlungen mit Gewerkschaften
- Verhandlung von Tarifverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen
- Beratung im Rahmen von Mediationsverfahren
- Beratung in konkreten Einzelfällen aus dem Arbeitsalltag
- Begleitung von Betriebsübergängen
- Restrukturierungen
- Hausinterne Workshops und Schulungen
Wir beraten und vertreten Banken und Leasinggesellschaften sowie private und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrechts. Hierbei arbeiten wir mit den internen Rechtsabteilungen wie auch mit den einzelnen Mitarbeitern aus den Filialen eng zusammen. Von unserem Know How aus über 20 Jahren Tätigkeit in diesem Bereich profitieren auch unsere anderen als Marktteilnehmer auftretenden Mandanten.
Unsere Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere:
- Beratung im operativen Tagesgeschäft
- Erstellung und Überarbeitung von Kreditverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Realisierung von Forderungen
- Sicherheitenverwertung
- komplexe Finanzierungen
- Konsortialfinanzierungen
- Restrukturierungsberatung
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Beratung und Vertretung im Insolvenzfall
- Umsetzung von gesetzlichen Neuregelungen
- Aufsichtsrecht und regulatorische Vorgaben
Unsere Mandanten schätzen unsere fundierte nationale und internationale Erfahrung als unternehmerisch denkende Berater fürGesellschaft, Gesellschafter und Organe.
Zu unserem Mandantenkreis zählen börsennotierte Aktiengesellschaften, mittelständisch geprägte Unternehmen, inhabergeführte Gesellschaften, Start-Ups, Stiftungen, VC-Gesellschaften, Family-Offices und PE-Gesellschaften, sowie Insolvenzverwalter für die wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig sind:
- M&A, MBO, Distressed Mergers
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Organstreitigkeiten
- Organhaftung
- Insolvenz und Krisenberatung
- Klageverfahren, Anfechtungsklagen und Schiedsverfahren
- Vorbereitung und Betreuung von sowie Backoffice während Hauptversammlungen
Unsere Mandanten profitieren von unseren langjährigen brachenübergreifenden Erfahrungen im Handelsrecht.
Zu unseren Auftraggebern zählen nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größe aus den Bereichen Bau, Automotive, Maschinenbau, Medizin, Holz und Sägenebenprodukte, IT und IT-Distribution, Banken- und Finanzprodukte etc. die wir beispielsweise in den nachfolgenden Gebieten betreuen:
- Recht der Handelsvertreter
- Handelskauf
- Vertriebsrecht
- Handelsstand und Handelsgesellschaften
- Gerichts- und Schiedsverfahren
Auch in Krisenzeiten stehen wir unseren Mandanten mit schnellen, effizienten und kreativen Lösungen zur Seite.
Wir begleiten Unternehmen und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, Insolvenzverwalter, sowie sonstige an der Sanierung von Unternehmen Beteiligte insbesondere in folgenden Bereichen:
- Krisenüberwindung und Insolvenzvermeidung
- Vermeidung und Abwehr von straf- und haftungsrechtlichen Risiken
- Durchsetzung von Forderungen
- Sicherheitenverwertung
- Insolvenzanfechtung
- Absonderungs- und Aussonderungsrechte
- Ansprüche im Zusammenhang mit einer verspäteten Insolvenzantragsstellung
- Haftungsansprüche gegenüber den Gesellschaftsorganen
Nationale und internationale Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüsse spielen eine wichtige Rolle in unserer Beratungspraxis. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer verschiedenen Spezialisten und internationalen Kooperationspartnern sind wir in der Lage, unseren Mandanten bei Unternehmenstranskationen eine Beratung aus einer Hand anzubieten. Unser spezifisches Know-How aus den einzelnen Fachbereichen bringen wir unter anderem bei folgenden Tätigkeiten ein
- Erstellung und Verhandlung von Term-Sheets
- Durchführung und Begleitung von Due-Diligence Prozessen
- Erstellung und Verhandlung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- Vertragsverhandlungen
Bei der Betreuung von Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren reicht es nicht aus, über hervorragende juristische Kenntnisse zu verfügen. Vielmehr sind Erfahrung im Umgang mit Gerichten und prozesstaktische Erwägungen ebenso entscheidend für den Erfolg.
Wir verfügen über ein langjähriges Know-How in der bundesweiten Prozessvertretung unserer Mandanten vor staatlichen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren im Rahmen von komplexen Rechtsstreitigkeiten, die häufig grenzüberschreitende Bezüge aufweisen.
In Krisensituationen können sich unsere Mandanten auf eine kompetente und umfassende Sanierungsberatung verlassen.
Gesellschafter und Unternehmensorgane, Banken, Lieferanten und Gläubiger, sowie Investoren vertrauen uns beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
- Investorenverhandlungen
- Erstellung und Verhandlung vonBeteiligungsverträgen
- debt-equity-swaps
- Distressed Mergers
- Restrukturierungsberatung
- Abstimmung mit Insolvenzverwaltern
Ein Unternehmen zu führen ist eine spannende Herausforderung, in gleicher Weise gilt dies für die Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Hier können wir den Unternehmerpersönlichkeiten in den Reihen unserer Mandanten eine hervorragende Symbiose von erb- und gesellschaftsrechtlichem Sachverstand bieten.
In diesem Bereich sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Erarbeitung und Erstellung von Nachfolgekonzepten
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Umsetzung
- Familiengesellschaften
- Testamentsgestaltung
Verträge bilden die Grundlage des heutigen Wirtschaftslebens; ihre Erstellung und Anwendung und erfordern neben den spezifischen Fachkenntnissen auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.
In diesem Bereich fragen unsere Mandanten bei uns nach wegen
- Konzeption und Beratung
- Erstellung
- Verhandlung
- Prüfung und Bewertung
- Durchsetzung
Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bedarf sorgfältiger Ausgestaltung und planvoller Handhabung. Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat ist potentiell konfliktträchtig und kann die Arbeit eines Unternehmens unterstützen oder aber erheblich erschweren. Wir helfen dabei, ausreichende Handlungsspielräume für unsere Mandanten zu schaffen und zu erhalten.
Unsere Mandanten verlassen sich insbesondere in folgenden Bereichen auf unsere Expertise im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht:
- Erstellung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
- Verhandlungen mit Betriebsräten über Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne
- Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
- Verhandlungen mit Gewerkschaften
- Verhandlung von Tarifverträgen
- Beratung und gerichtliche Vertretung bei Kündigungen
- Beratung im Rahmen von Mediationsverfahren
- Beratung in konkreten Einzelfällen aus dem Arbeitsalltag
- Begleitung von Betriebsübergängen
- Restrukturierungen
- Hausinterne Workshops und Schulungen
Bankrecht
Wir beraten und vertreten Banken und Leasinggesellschaften sowie private und institutionelle Investoren in allen Bereichen des Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrechts. Hierbei arbeiten wir mit den internen Rechtsabteilungen wie auch mit den einzelnen Mitarbeitern aus den Filialen eng zusammen. Von unserem Know How aus über 20 Jahren Tätigkeit in diesem Bereich profitieren auch unsere anderen als Marktteilnehmer auftretenden Mandanten.
Unsere Tätigkeit umfasst hierbei insbesondere:
- Beratung im operativen Tagesgeschäft
- Erstellung und Überarbeitung von Kreditverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Realisierung von Forderungen
- Sicherheitenverwertung
- komplexe Finanzierungen
- Konsortialfinanzierungen
- Restrukturierungsberatung
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen
- Beratung und Vertretung im Insolvenzfall
- Umsetzung von gesetzlichen Neuregelungen
- Aufsichtsrecht und regulatorische Vorgaben
Gesellschaftsrecht
Unsere Mandanten schätzen unsere fundierte nationale und internationale Erfahrung als unternehmerisch denkende Berater fürGesellschaft, Gesellschafter und Organe.
Zu unserem Mandantenkreis zählen börsennotierte Aktiengesellschaften, mittelständisch geprägte Unternehmen, inhabergeführte Gesellschaften, Start-Ups, Stiftungen, VC-Gesellschaften, Family-Offices und PE-Gesellschaften, sowie Insolvenzverwalter für die wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig sind:
- M&A, MBO, Distressed Mergers
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Organstreitigkeiten
- Organhaftung
- Insolvenz und Krisenberatung
- Klageverfahren, Anfechtungsklagen und Schiedsverfahren
- Vorbereitung und Betreuung von sowie Backoffice während Hauptversammlungen
Handelsrecht
Unsere Mandanten profitieren von unseren langjährigen brachenübergreifenden Erfahrungen im Handelsrecht.
Zu unseren Auftraggebern zählen nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größe aus den Bereichen Bau, Automotive, Maschinenbau, Medizin, Holz und Sägenebenprodukte, IT und IT-Distribution, Banken- und Finanzprodukte etc. die wir beispielsweise in den nachfolgenden Gebieten betreuen:
- Recht der Handelsvertreter
- Handelskauf
- Vertriebsrecht
- Handelsstand und Handelsgesellschaften
- Gerichts- und Schiedsverfahren
Insolvenzrecht
Auch in Krisenzeiten stehen wir unseren Mandanten mit schnellen, effizienten und kreativen Lösungen zur Seite.
Wir begleiten Unternehmen und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, Insolvenzverwalter, sowie sonstige an der Sanierung von Unternehmen Beteiligte insbesondere in folgenden Bereichen:
- Krisenüberwindung und Insolvenzvermeidung
- Vermeidung und Abwehr von straf- und haftungsrechtlichen Risiken
- Durchsetzung von Forderungen
- Sicherheitenverwertung
- Insolvenzanfechtung
- Absonderungs- und Aussonderungsrechte
- Ansprüche im Zusammenhang mit einer verspäteten Insolvenzantragsstellung
- Haftungsansprüche gegenüber den Gesellschaftsorganen
Mergers & Acquisitions
Nationale und internationale Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüsse spielen eine wichtige Rolle in unserer Beratungspraxis. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer verschiedenen Spezialisten und internationalen Kooperationspartnern sind wir in der Lage, unseren Mandanten bei Unternehmenstranskationen eine Beratung aus einer Hand anzubieten. Unser spezifisches Know-How aus den einzelnen Fachbereichen bringen wir unter anderem bei folgenden Tätigkeiten ein
- Erstellung und Verhandlung von Term-Sheets
- Durchführung und Begleitung von Due-Diligence Prozessen
- Erstellung und Verhandlung von Beteiligungsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
- Vertragsverhandlungen
Prozesse und Schiedsverfahren
Bei der Betreuung von Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren reicht es nicht aus, über hervorragende juristische Kenntnisse zu verfügen. Vielmehr sind Erfahrung im Umgang mit Gerichten und prozesstaktische Erwägungen ebenso entscheidend für den Erfolg.
Wir verfügen über ein langjähriges Know-How in der bundesweiten Prozessvertretung unserer Mandanten vor staatlichen Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren im Rahmen von komplexen Rechtsstreitigkeiten, die häufig grenzüberschreitende Bezüge aufweisen.
Sanierung und Restrukturierung
In Krisensituationen können sich unsere Mandanten auf eine kompetente und umfassende Sanierungsberatung verlassen.
Gesellschafter und Unternehmensorgane, Banken, Lieferanten und Gläubiger, sowie Investoren vertrauen uns beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Verhandlungen mit Gläubigern und Banken
- Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten
- Investorenverhandlungen
- Erstellung und Verhandlung vonBeteiligungsverträgen
- debt-equity-swaps
- Distressed Mergers
- Restrukturierungsberatung
- Abstimmung mit Insolvenzverwaltern
Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmen zu führen ist eine spannende Herausforderung, in gleicher Weise gilt dies für die Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Hier können wir den Unternehmerpersönlichkeiten in den Reihen unserer Mandanten eine hervorragende Symbiose von erb- und gesellschaftsrechtlichem Sachverstand bieten.
In diesem Bereich sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Erarbeitung und Erstellung von Nachfolgekonzepten
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Umsetzung
- Familiengesellschaften
- Testamentsgestaltung
Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage des heutigen Wirtschaftslebens; ihre Erstellung und Anwendung und erfordern neben den spezifischen Fachkenntnissen auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen.
In diesem Bereich fragen unsere Mandanten bei uns nach wegen
- Konzeption und Beratung
- Erstellung
- Verhandlung
- Prüfung und Bewertung
- Durchsetzung
Partnerfirmen
Mit wem wir arbeiten
Standpunkte
ljh ist Gründungsgesellschafter der Interact Law mit Sitz in Amsterdam und verfügt somit über verlässliche Partnerfirmen in vielen Ländern, mit denen wir seit vielen Jahren bei der umfassenden Betreuung von Mandaten mit internationalem Bezug eng zusammenarbeiten.
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