Aktuelles

Was es zu berichten gibt

KOALITIONSVERTRAG 2018 SCHAFTT NEUE RELEVANTE BETRIEBSGRÖßEN

Der Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 der (potentiell) neuen Großen Koalition schafft im Arbeitsrecht neue relevante Betriebsgrößen.

Auch wenn derzeit noch keineswegs gesichert ist, dass die neue GroKo 2018 auch wirklich kommt, so lohnt es sich dennoch, einen Blick auf den bereits vereinbarten Koalitionsvertrag im arbeitsrechtlichen Bereich zu werfen. Dabei stellt man fest, dass die Verhandlungspartner neue Betriebsgrößen eingeführt haben. So soll es in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten einen Anspruch für Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit geben. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter nach einem Zeitraum von mindestens 1 Jahr und maximal 5 Jahren mit reduzierter Arbeitszeit wieder in die frühere (Vollzeit) Arbeitszeit zurückkehren können. Das ist bisher nicht möglich. In Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch mit maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden dürfen. Auch in Betrieben mit bis zu 75 Beschäftigten soll die Zeitbefristung nur noch für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten bei nur einmaliger Verlängerung möglich sein. Bisher gelten 2 Jahre Maximaldauer bei dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit. Sollte ein Unternehmen eine Betriebsgröße im Bereich der genannten Grenzen haben, könnten diese Pläne der neuen Bundesregierung ein Anlass zu strukturellen Überlegungen sein.