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BGH: Arbeitnehmerbürgschaften nicht per se sittenwidrig

BGH Entscheidung vom 11.09.2018 (XI ZR 380/16)

 Der BGH hat klargestellt, dass die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für ein seinem Arbeitgeber gewährtes Darlehen nicht schon deswegen sittenwidrig ist, weil nach einem vom BAG postulierten Leitbild der Arbeitnehmer nicht mit dem Betriebs- und Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet werden dürfe.

Vielmehr gilt auch bei Arbeitnehmerbürgschaften, dass eine Sittenwidrigkeit vor allem (nur) dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine „krasse finanzielle Überforderung“ des Arbeitnehmers durch die Bürgschaft gegeben ist. Ansonsten würden Arbeitnehmer besser gestellt, als Angehörige die aufgrund persönlicher Verbundenheit eine Bürgschaft übernehmen und bei denen die krasse finanzielle Überforderung nach ständiger Rechtsprechung eine Voraussetzung für die Annahme einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft darstellt.