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LAG HAMM: STELLENANZEIGE "VERSTÄRKUNG UNSERES JUNGEN TEAMS" ALS ALTERSDISKRIMINIERUNG
LAG Hamm sieht Stellenanzeige mit der Suche nach einer "Verstärkung unseres jungen Teams" als unmittelbare Altersdiskriminierung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nunmehr bereits über 11 Jahre in Kraft, hält aber immer noch Überraschungen für Unternehmen bereit. So hat ein Arbeitgeber mit einer Stellenanzeige einen neuen Mitarbeiter gesucht mit dem Text "Verstärkung unseres jungen Teams". Sodann hat das Unternehmen einen seinerzeit 48 Jahre alten Bewerber abgelehnt, der in der Folge eine Entschädigung nach dem AGG mit der Begründung eingeklagt hat, dass die Anzeige eine Altersdiskriminierung darstelle. Das LAG Hamm hat ihm in einem Urteil vom 13. Juni 2017 Recht gegeben und ihm eine Entschädigung in Höhe von € 8.000 zugesprochen. Der Fall zeigt: jegliche Bezugnahme auf "junge Mitarbeiter" oder ein "junges Team" in Stellenanzeigen sollte man vermeiden, denn solche Anzeigen können sich nachträglich als sehr teuer herausstellen.