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Abstraktes Schuldanerkenntnis in Grundschuldurkunde ist wirksam
BGH, Urteil vom 15.11.2016, XI ZR 32/16
Der BGH bestätigt seine ständige Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 5. März 1991 - XI ZR 75/90, BGHZ 114, 9, 13 und vom 10. Dezember 1991 - XI ZR 48/91, WM 1992, 132 zur Wirksamkeit der formularmäßigen persönlichen Haftungsübernahme in Grundschuldurkunden.Er führt aus, dass die Übernahme der persönlichen Haftung in Form eines abstrakten Schuldversprechen gemäß § 780 BGB auch dann der Inhaltskontrolle gem. den §§ 307 ff BGB stand hält, wenn die persönliche Haftungsübernahme vorformuliert in eine Grundschuldbestellungsurkunde aufgenommen ist, wenn dies nicht zur Sicherung fremder, sondern eigener Verbindlichkeiten dient.