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BGH: Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedsspruch
Die Reichweite einer Schiedsklausel ist grundsätzlich beschränkt auf die Vertragsparteien.
Der BGH hat mit Beschluss vom 9. März 2023 (Az. I ZB 33/22) entschieden, dass auch bei der sog. Durchgriffshaftung im Konzernverbund, der insofern in Anspruch genommene Dritte (idR. die Muttergesellschaft/ Holding), nicht an die nur für die Vertragsparteien geltende Schiedsklausel gebunden sei.
Das Urteil erging im Rahmen eines Antrages auf Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruches. Es schafft Rechtssicherheit für die sog. „non-signatories“, insbesondere für die in internationalen Kontexten findenden „piercing the corporate veil“ Argumente. Diese Ansprüche müssten nach der Entscheidung des BGH grds. vor dem für die in Haftung genommene Konzerngesellschaft geltenden Gerichtsstand geltend gemacht werden und können nicht in einem (ausländischen) Schiedsverfahren anderer Parteien mit erledigt werden.